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Neue Corona Verordnung für Baden-Württemberg 16.08.2021

Liebe Armare Mitglieder, seit 16.8.2021 gilt die neue Coronaverordnung für Baden-Württemberg. Für uns bedeutet das: die Hygienemaßnahmen bleiben wie gehabt also lüften, Hände desinfizieren, benutzte Geräte desinfizieren, auf entsprechenden Abstand achten. Sofern der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehakten werden kann muss eine Maske getragen werden. Die Anwesenheitsliste wird weitergeführt.
Zutritt habe alle Geimpften und Genesenen mit entsprechendem Nachweis. Für die nicht geimpften oder genesenen Personen gilt, dass sie einen (Schnell-)Test vorweisen müssen ausgenommen davon sind Kinder bis 6 Jahre. Schülerinnen und Schüler werden sobald die Schule wieder beginnt eben dort zweimal wöchentlich getestet somit gelten diese Personen auch bei uns als getestet.