Keine Testpflicht für „Geboosterte“ und Geimpfte deren zweite Impfung nicht älter als 6 Monate ist
Liebe Sportlerinnen, liebe Sportler, liebe Eltern,
seit Samstag den 4.12. gilt die schon wieder „neue“ Corona-Verordnung. Es gilt jetzt die verschärfte Alarmstufe II. Das heißt für uns:
Generell gilt jetzt für den Freizeit- und Amateursport also auch für unseren armare die 2G+ Regel
In geschlossenen Räumen müssen alle Sportlerinnen und Sportler einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis vorlegen.
Personen deren Zweitimpfung nicht länger als 6 Monate zurück liegt und Personen die das dritte Mal geimpft sind benötigen außer dem Impfnachweis keinen zusätzlichen Test.
Personen die keine Boosterimpfung bekommen haben und deren zweite Impfung gegen Corona länger als 6 Monate zurückliegt müssen einen Testnachweis (nach heutigem Kenntnisstand reicht ein Schnelltest aus) haben. Die Schnelltests dürfen mitgebracht werden und im Verein unter Aufsicht einer erwachsenen Person durchgeführt werden.
Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um die Kinder in die Obhut der Trainer:Innen zu übergeben oder wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.
Ausgenommen vom Zutritts- und Teilnahmeverbot während der Alarmstufe II sind:
Schüler:Innen die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbetriebs teilnehmen.
Ausgenommen davon sind außerdem mit bestätigtem Antigenschnelltest der auch im Verein unter Aufsicht einer weiteren, volljährigen Person durchgeführt werden kann folgende Personenkreise:
Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Empfehlung der STIKO gibt.z
Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen Covid 19 Symptomen gilt weiterhin ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.
Nachweispflicht: Weiterhin gilt für alle die den Verein betreten und nicht im Taekwondobereich trainieren, dass ihr euch in die Liste am Eingang eintragt bzw. über die Corona App und den QR-Code eincheckt. Der Taekwondobereich führt eigene Listen.
Die Abstands- und Hygieneregeln gelten unverändert. Wer keinen Sport treibt muss im Innenbereich eine Maske tragen.
Hoffen wir, dass all diese Maßnahmen/Einschränkungen dazu beitragen die Corona-Pandemie letztendlich in den Griff zu bekommen. Haltet euch bitte an o.g. Regeln und lasst euch trotz allem den Spaß am Sport nicht nehmen und bleibt bitte gesund.
Viele Grüße
Euer Vorstand